Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Vertrag
1.1 Mit Ihrer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung entsteht zwischen Ihnen und der Nordic Egga
Anstalt ein Vertrag. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus den Reisebedingungen für Sie und die
Nordic Egga Anstalt wirksam.
1.2 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf Flugtickets. In solchen Fällen gelten die
allgemeinen Transport- und Reisebedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1 Preis
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus der Broschüre und der Internetseite der Nordic Egga Anstalt.
2.2 Anzahlung und Restzahlung
Bei Erhalt der Auftragssbestätigung ist eine Anzahlung zu begleichen:
CHF 250.– pro Person für eine Reise im Wert bis CHF 600.-
CHF 450.- für eine Reise im Wert von über CHF 600.-
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage zu bezahlen.
Für Volksläufe gilt eine Anzahlung von CHF 1500.-. Die Restzahlung ist drei Monate vor Abflug fällig!
Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag zugestellt bzw. Sie
erhalten diese direkt am Flughafen. Erhält die Nordic Egga Anstalt die Restzahlung nicht fristgerecht, so kann der
Veranstalter die Annullationskosten gemäss Ziff. 3.2 geltend machen.
2.3 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.
2.4 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in der Nordic Egga Broschüre und auf der Internetseite angegebenen Preise
nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der
Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
(z.B. Flughafentaxen, Luftverkehrssteuer)
c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Falls die Nordic Egga Anstalt die im Prospekt angegeben Preise aus den oben genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen
diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 12% des
gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom
Vertrag zurückzutreten. Die Nordic Egga Anstalt wird Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.
Die oben genannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise
Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommt.
3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen
3.1 Mitteilung
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen
Sie dies schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten Annullation.
3.2 Annullationskosten
Soweit auf Ihrer Reisebestätigung keine speziellen Annullationsbestimmungen abgedruckt sind, werden die nachfolgenden
Annullationskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:
Tag der Buchung bis 61 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100%
am Abreisetag no-show 100%
Sofern Ihre Annullation nach Flugticketausstellung erfolgt, treten automatisch die besonderen Annullationsbestimmungen
der Fluggesellschaft oder des jeweiligen Ticketausstellers in Kraft. Für unsere Aufwendungen einer Stornierung des
Flugtickets verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.-. Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten bei
Annullation höher sein als durch den Pauschalbetrag abgedeckt, kann die Nordic Egga Anstalt den tatsächlichen
entstandenen Betrag in Rechnung stellen.
3.3 Annullationskosten bei Volksläufen
Bei Volksläufen gelten folgende Annulationskosten:
Tag der Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
60 bis 31 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
30 bis 16 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
15 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100%
3.4 Annullationsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung. Massgebend für die Zahlungspflicht sind die
detaillierten Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft.
3.5 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist die Nordic Egga Anstalt bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren.
Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die
Sie mit uns vereinbart haben. Die Bearbeitungsgebühren und die allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B. teurere
Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die
Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem
der oben genannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation. (Ziff. 3.2).
4. Haftung
4.1 Allgemein
Nordic Egga Anstalt vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten
Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war,
an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese
Haftung beschränkt sich auf höchstens den einfachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden.
Minderleistungen müssen bei deren Feststellung umgehend, auch während der Reise, an die Nordic Egga Anstalt gemeldet
werden als Voraussetzung einer Vergütung.
4.2 Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten der Nordic Egga Anstalt. Insoweit haftet die Nordic Egga
Anstalt nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
4.3 Haftungsausschlüsse
Die Nordic Egga Anstalt haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören
auch Verspätungen usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten,
der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Nordic Egga Anstalt, der Vermittler oder Leistungsträger trotz aller
gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d) schlechte Wetterverhältnisse
4.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt die Nordic Egga Anstalt keine Haftung.
Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 4.2).
4.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit der Nordic Egga Anstalt entstehen, übernehmen wir die
Haftung, falls uns, oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch
auf höchstens den einfachen Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere
Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).
5. Beanstandungen
5.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies
unverzüglich (auch während Ihrer Reise) der Nordic Egga Anstalt bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung
für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu
sorgen.
5.2 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen müssen Sie der Nordic Egga Anstalt bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende
der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch.
6. Programmänderungen
6.1 Die Nordic Egga Anstalt behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach
Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die
Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Nordic Egga Anstalt nicht
einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche
Änderungen zu informieren.
6.2 Minderwert der Reise
Muss die Nordic Egga Anstalt eine von Ihnen bereits angetretene Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur
ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von der Nordic Egga Anstalt eine Rückvergütung, sofern es sich
nicht um Umstände handelt, für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben.
7. Nichtdurchführung einer Reise
7.1 Die Nordic Egga Anstalt ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu
berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullationskosten analog Ziff. 3.2 verrechnet.
7.2 Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse
Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder abwendbar sind, wie Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Streiks,
können die Nordic Egga Anstalt zwingen, die Reise abzusagen. Die Nordic Egga Anstalt wird sich bemühen, die ggf.
entstehenden Kosten der Leistungsträger zu minimieren. Die Restkosten können von der Nordic Egga Anstalt nicht
übernommen werden. Wir empfehlen eine ausreichende Versicherung.
8. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Hierzu
erhalten Sie von uns alle aktuellen Informationen, die für das Reiseland gültig sind. Die Nordic Egga Anstalt möchte Sie
darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu
übernehmen sind.
9. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Nordic Egga Anstalt ist liechtensteinisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Vaduz/Liechtenstein.